Unsere FörderProgramme

///Live Concert Account

Nach wie vor gilt für jeden Musikliebhaber auf der Welt: Je mehr Konzerte desto besser. In Hamburg gehen wir einen Schritt weiter und sagen: Je mehr Live-Konzerte, desto höher fällt die finanzielle Förderung aus.

 

Dank des Live Concert Accounts (LCA) können private Musikclubs und Musikinitiativen je nach Anzahl ihrer Live-Konzerte finanziell unterstützt werden. Die Behörde für Kultur und Medien der Freie und Hansestadt Hamburg stellt jährlich gesonderte Mittel für den LCA zur Verfügung, aus dem die Hamburger Musikclubs anteilig anhand getätigter GEMA-Zahlungen des Vorjahres gefördert werden. Die Clubstiftung ist Programm-Partnerin der Behörde und dient seit 2014 als Beratungs- und Abwicklungsstelle für dieses bislang einmalige Strukturfördermodell für Livemusik in Deutschland.

 

Als Ergänzung zum LCA wurde 2017 der Live Concert Account PLUS (LCA+) ins Leben gerufen. Dieses Förderkonzept unterstützt gezielt Konzertveranstaltungen mit eher geringen Zuschauerzahlen und niedrigen Eintrittsgeldern. Der LCA+ sichert damit den Substanzerhalt von Kleinstkonzerten und somit aktiv die Newcomer-Förderung in unserer Stadt.

///Darlehen

Ohne Moos nichts los. - Die Clubstiftung bietet Musikclubs zinsgünstige Darlehen und leistet damit dringend benötigte Hilfe zur Selbsthilfe. Livemusik Clubs sind Kulturbetriebe und oft weniger wirtschaftlich erfolgreich, denn eine Herzensangelegenheit für ihre Betreiber*innen. Größere Anschaffungen und Investitionsmaßnahmen können Clubs aus diesem Grund in den meisten Fällen nicht aus eigenen Mitteln tätigen und Kredite, werden bei Banken häufig abgelehnt. 

 

Mit Hilfe der Stiftung können die Clubs unkompliziert dringend notwendige Anschaffungen wie z.B. herkömmliche Licht- und Tontechnik durch digitale, energieeffizientere Varianten austauschen, alte oder defekte Anlagen ersetzen und andere sinnvolle Investitionen tätigen. Nach demselben Prinzip bietet die Stiftung auch kurzfristige finanzielle Hilfe in Notfällen. Die durch die Darlehen eingenommenen Zinsen fließen wiederum über die Stiftung zurück in Maßnahmen zur Unterstützung der Livemusik-Szene.

///Hamburger sanierungsfonds

Die Satzung der Clubstiftung sieht ebenfalls eine Förderung und Finanzierung von baulichen Maßnahmen in Musikspielstätten vor. Diese sind naturgemäß sehr kosten- und planungsintensiv. Aus diesem Grund beteiligt sich die Stiftung an Umbaumaßnahmen im Rahmen des Sanierungsfonds Hamburg. Nach entsprechender Bedarfsermittlung können Musikclubs bei Sanierungen finanzielle Unterstützung aus dem Fond der Stadt Hamburg beantragen. Zu den Clubsanierungen gehören unter anderem Maßnahmen zum Schallschutz, die Erhöhung von Sicherheitsstandards oder der Ausbau von Hygienestandards durch die Erneuerung der Sanitäranlagen.


Die Clubstiftung übernimmt im Rahmen der Förderung das Baumanagement und tritt als Abwicklungsstelle unterstützend auf. Gemeinsam mit dem Clubkombinat e.V., der BKM und dem Hamburger Senat wurde so eine hoch effiziente Förderung konzipiert, die bei den hohen Instandhaltungs- und Erneuerungskosten der Hamburger Clubs nachhaltig unterstützt.

///Fördertopf: RechtsBeratung

Bereits seit 2014 bietet die Clubstiftung Möglichkeiten für Rechts- und Energieberatungen für Hamburger Clubs. Hierfür kooperiert die Clubstiftung mit dem Clubkombinat Hamburg e.V. und der Kanzlei Beiler Karl Platzbecker & Partner. Die Rechtsberatungen werden im Antragsverfahren sehr niedrigschwellig abgewickelt und dienen vor allen Dingen dazu, in dringenden Fällen schnell und unkompliziert zu helfen. 

 

Arbeits- und Vertriebsrecht, Baurecht, Forderungsinkasso, gewerbliches Mietrecht, Markenrecht, Musikrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht u.v.m.

 

Die Clubstiftung stellt den Musikclubs in Hamburg einen Fördertopf für eine Rechtsberatung zur Verfügung. Hieraus werden die Kosten für eine rechtliche Erstberatung bis zu einer Höhe von 190 EUR zzgl. MwSt. von der Clubstiftung ersetzt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Rechtsangelegenheit handelt, die direkt oder indirekt mit dem Club oder dem Betrieb des Clubs zu tun hat.

 

Hierzu könnt Ihr Euch an die Kanzlei „Beiler Karl Platzbecker & Partner“ (oder eine Kanzlei ihrer Wahl) wenden, die auf diesem Feld bereits Erfahrung hat. Ziel der Beratung ist es, das Problem möglichst niedrigschwellig im Rahmen der Erstberatung zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, verweist die beratende Person an eine auf dem jeweiligen Gebiet kompetente Anwältin oder Kanzlei. Die Kosten möglicher weiterer Beratungen sind seitens der Spielstätte zu tragen.

 

Jeder Club kann für jede Angelegenheit die Erstberatung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für mehrere Angelegenheiten pro Kalenderjahr, allerdings für jede Angelegenheit nur einmal. Die beratende Anwältin stellt dem jeweiligen Club die Rechtsberatung in Rechnung. Der Club reicht die Rechnung zusammen mit dem Antragsformular bei der Clubstiftung ein. Die Clubstiftung ersetzt die Nettorechnung bis zu einer Höhe von maximal 190 €. Sollte der Club nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sein, ersetzt die Stiftung die Bruttorechnung.

 

Meldet Euch bei Beratungsbedarf vor Kontaktaufnahme einer Kanzlei per Mail (kontakt@clubstiftung.de) oder telefonisch (040-23518777) bei der Clubstiftung.

///FÖRDERTOPF: Energieberatung

Klimaschutz und Ressourceneffizienz ist das Gebot der Stunde. Aber wo sind die Stellschrauben im eigenen Veranstaltungsbetrieb?

 

Die Klimaschutzstiftung ermöglicht, gefördert aus den Mitteln des #moinzukunft Hamburger Klimafonds, kostenneutrale und unabhängige Energieberatungen in Musikclubs.

 

Die Energieberatungen vor Ort zeigen Einsparpotentiale im Clubbetrieb auf und geben Empfehlungen für gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

 

Das Clubkombinat bietet in Zusammenarbeit mit der Clubstiftung und dank der Unterstützung von Green Planet Energy eine fachlich fundierte Energieberatung für Euren Live-Club.

 

Dieses Angebot liefert Musikclubs in Hamburg Transparenz zu Energieverbräuchen, zeigt Schwachstellen und Potenzialen zur Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs auf und ist eine Ausgangsbasis für die Planung hin zur Treibhausgasneutralität. Dazu erhalten teilnehmende Clubs eine Prüfung von Möglichkeiten zur Eigenstromerzeugung und einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen. Die Energieberatung bietet eine gute Ausgangsbasis, um das Klima und die Umwelt zu schonen und Energiekosten zu senken.

 

#moinzukunft #moinzukunfthamburgerklimafonds #hamburgerklimaschutzstiftung

///Hamburger Corona-Schutzschirm

Mit Ausbreitung des Corona Virus in Deutschland und Hamburg wurden alle Kultureinrichtungen geschlossen und Veranstaltungen weitestgehend verboten. Gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat die Clubstiftung eine spezielle Förderung für die Livemusik-Clubs der Hansestadt ins Leben gerufen. Das Programm ist seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 Lebensretter:in für die einmalige Livekultur-Szene Hamburgs. Die Clubstiftung ist Partnerin der BKM Hamburg und übernimmt die Vorprüfung aller Anträge.

 

Der Corona-Schutzschirm ist eine Liquiditätshilfe. Gefördert werden nachgewiesene, laufende Belastungen, die aufgrund der Schließung der Spielstätte, der Absage von Veranstaltungen oder fortlaufender vertraglicher Verpflichtungen nicht mehr durch eigene Mittel gedeckt werden können. Hierzu gehören u.a. laufende Miet- und Bewirtschaftungskosten, Personalkosten (die nicht z.B. durch die Kurzarbeiterregelungen bereits bezahlt werden), Honorarkosten und fortlaufende Verträge.

 

Institutionell geförderte Einrichtungen wenden sich bitte direkt an die im Rahmen ihrer regelmäßigen Förderung zuständige Stelle.

///Save our Sounds

Der Corona-Nothilfefonds für die Hamburger Livemusik

 

COVID19 stellt die Livekultur vor die größten Herausforderungen der Gegenwart. Die Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen hat im März 2020 kurzfristig eine Spendenaktion ins Leben gerufen, die bis heute glücklicherweise von so vielen Livemusik-Liebhabern unterstützt wird. 

 

Die Gelder fließen in den Corona-Nothilfefonds für die Hamburger Livemusik. Zur Vergabe der Spendengelder hat die Stiftung mit einem Expertengremium einen Verteilungsschlüssel entwickelt, der die Unterstützung gerecht und unbürokratisch an Live-Musikspielstätten und Veranstalter:innen in Notlage verteilt.

Offene Fragen? Fragen können unkompliziert über das Kontaktformular eingereicht werden!

///Fotos: Rouven Steinke